Zukunftsorientierte Gartenplanung – Herausforderungen und Chancen in der Umgebungsgestaltung im Kanton Zürich
Die neuen Anforderungen des § 238 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Kanton Zürich stellen Architekten und Planer vor neue Herausforderungen – insbesondere in der Stadt Zürich, wo die Vorgaben besonders komplex und differenziert sind. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, Freiräume qualitativ aufzuwerten, die ökologische Vernetzung zu fördern und klimaresiliente Aussenräume zu schaffen. Für Bauherren, Architekten und Landschaftsplaner bedeutet das: mehr Anforderungen, mehr Verantwortung – und vor allem: mehr Know-how.
Berger Gartenbau hat sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen auseinandergesetzt und innerhalb kurzer Zeit fundiertes Fachwissen aufgebaut, das wir gezielt in unsere Projekte einbringen. Damit sind wir in der Lage, anspruchsvolle Garten- und Freiraumplanungen nicht nur rechtskonform, sondern auch gestalterisch hochwertig und nachhaltig umzusetzen.
Was bedeutet § 238 PBG konkret?
Die Bestimmung verlangt, dass nicht überbaute Flächen auf Grundstücken in Bauzonen grundsätzlich als Grünflächen zu gestalten sind. Besonders in der Stadt Zürich wird dabei auf Detailtiefe und Qualität geachtet:
- Biodiversitätsförderung durch ökologische Ausgleichsflächen
- Versickerungsfähige Beläge und Reduktion von versiegelten Flächen
- Dezentrale Lösungen für die Regenwasserbewirtschaftung (Schwammstadt)
- Klimaangepasste Bepflanzung und Strukturen durch einheimische Pflanzen
All diese Faktoren müssen bereits in der frühen Entwurfsphase berücksichtigt und im Baugesuch präzise dokumentiert werden. Die Stadt verlangt häufig detaillierte Nachweise – sei es in Form von Pflanzkonzepten, Versickerungsnachweisen oder ökologischen Gutachten.



Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Dank unserer Spezialisierung auf die neuen Anforderungen bieten wir unseren Auftraggebern nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen echten Mehrwert in der Freiraumgestaltung. Unsere Stärken:
- Beratung bereits in der Projektentwicklung: Wir erkennen frühzeitig Konfliktpotenziale und entwickeln passende Lösungen.
- Detaillierte Planung nach aktuellen Vorgaben: Von Pflanzlisten bis zur Regenwasserversickerung – wir liefern alle relevanten Unterlagen.
- Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden: Wir wissen, worauf es bei Einreichung und Genehmigung ankommt.
- Gestalterischer Anspruch und Nachhaltigkeit: Wir verbinden die gesetzlichen Anforderungen mit kreativen, lebendigen Gartenkonzepten.
Jetzt in die Zukunft investieren
Ob Neubau oder Sanierung – die frühzeitige Einbindung eines spezialisierten Landschaftsplaners kann heute entscheidend sein für den Projekterfolg von morgen. Wir unterstützen Architekturbüros, Investoren und Bauherrschaften dabei, ihre Aussenräume gesetzeskonform, ökologisch wertvoll und gestalterisch einzigartig zu realisieren.
Lassen Sie uns gemeinsam Zukunft pflanzen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder senden Sie uns Ihre Projektunterlagen für eine erste Einschätzung.
